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Fristenrechner24 · Abfindung · Kündigungsfrist · 2026

Was bleibt von Ihrer Abfindung?

Schätzen Sie Steuerwirkung und Nettoabfindung in einer nachvollziehbaren Modellrechnung — inklusive Vergleich der Fünftelregelung. Und prüfen Sie gleich dazu, bis wann Sie kündigen müssen: mit dem Kündigungsfristenrechner nach § 622 BGB und TVöD.

Sofortberechnung im BrowserKostenlos, ohne Anmeldung — keine Daten verlassen Ihr Gerät.
Aktueller Rechtsstand 2026Einkommensteuertarif 2026, Fünftelregelung nach § 34 EStG, Fristen nach § 622 BGB.
Regeländerung seit 2025Die Fünftelregelung wird regelmäßig erst über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

Abfindung berechnen

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Ihr übriges Jahreseinkommen ohne Abfindung.

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Die Fünftelregelung in drei Schritten.

Die Fünftelregelung verteilt die Auszahlung nicht wirklich auf fünf Jahre. Für die Modellrechnung wird die zusätzliche Steuer auf ein Fünftel der Abfindung ermittelt und anschließend verfünffacht — so sinkt die Progression.

01zvE als BasisIhr übriges Jahres­einkommen
02Steuer vergleichenRegulär versus § 34 EStG
03Netto ablesenInklusive Soli & Kirche

Aus dem Ratgeber

Hintergrundwissen zu Abfindung, Steuern und Kündigungsfristen — ausführlich erklärt.

Häufige Fragen

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mildert die Steuerprogression bei außerordentlichen Einkünften wie Abfindungen: Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt. Alle Antworten in der FAQ →

Wie hoch ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

In der Probezeit (bis sechs Monate) beträgt die Frist zwei Wochen zu jedem Tag – für beide Seiten. Alle Antworten in der FAQ →

Welche Steuerklasse gilt für die Abfindung?

Die Steuerklasse beeinflusst nur den Lohnsteuerabzug, nicht die Jahressteuer. Entscheidend ist Ihr zu versteuerndes Einkommen. Alle Antworten in der FAQ →

Aufhebungsvertrag oder Kündigung – was ist besser?

Das hängt von Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Abfindungshöhe und Ihrer Verhandlungsposition ab. Alle Antworten in der FAQ →

Verlässlich & transparent

Geprüfte Grundlagen

Berechnung mit offenem Rechenweg

Der Abfindungsrechner nutzt den Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG, die Fünftelregelung nach § 34 EStG, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Der Fristenrechner folgt § 622 BGB und § 34 TVöD.

Privatsphäre

Keine Anmeldung, keine Datenweitergabe

Alle Berechnungen laufen in Ihrem Browser – es werden keine Eingaben an Server übertragen. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Hinweis

Unsere Rechner liefern unverbindliche Modellrechnungen und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.